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   AG Bremen, 02.05.2013 - 9 C 565/12   

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https://dejure.org/2013,10149
AG Bremen, 02.05.2013 - 9 C 565/12 (https://dejure.org/2013,10149)
AG Bremen, Entscheidung vom 02.05.2013 - 9 C 565/12 (https://dejure.org/2013,10149)
AG Bremen, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 9 C 565/12 (https://dejure.org/2013,10149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumungsklage auf Grund Kündigung wegen Zahlungsverzugs

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Mietzahlung durch Sozialamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieterwechsel: Mieter trägt Risiko, dass Amt an Erwerber zahlt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Vermieterwechsel und Weiterzahlung der Miete an Mieter durch Sozialamt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mieter hat Kenntnis von der Gläubigerstellung des Erwerbers bei Zustellung des Grundbuchauszugs

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fehler des Sozialamts wirkt zulasten des Mieters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fehler des Sozialamts wirkt zulasten des Mieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieterwechsel: Mieter trägt Risiko, dass Amt an Erwerber zahlt! (IMR 2013, 454)

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 808
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 64/09

    Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen

    Auszug aus AG Bremen, 02.05.2013 - 9 C 565/12
    Zwar wäre ein Untätigbleiben der Behörde - verzögerte Bearbeitungszeiten - dem Beklagten nicht ohne weiteres zuzurechnen, da das Sozialamt nicht als Erfüllungsgehilfin des Mieters handelt (BGH NJW 2009, 3781: für verzögerte Zahlung seitens der Behörde, LG Wiesbaden WuM 2012, 623).
  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 53/10

    Selbstschuldnerische Bürgschaft: Fälligkeit und Verzugseintritt bei fehlenden

    Auszug aus AG Bremen, 02.05.2013 - 9 C 565/12
    Dass gleichwohl - und ausnahmsweise - ein Vertretenmüssen im Sinne des § 286 Abs. 4 BGB nicht vorliegt, hat dann der Schuldner zu beweisen (vgl. Palandt, 71. A., § 286, Rn. 49; BGH NJW 2011, 2120; LG Frankfurt a. M., NJW 2004, 1238).
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